Natürlich könnte ich die Bank ansprechen, bei denen ich die Kreditbürgschaft geleistet habe. Einfach nachzufragen wäre bestimmt richtig, aber das möchte ich möglichst vermeiden. Keine schlafenden Hunde wecken heißt es doch immer. Soweit mir seit Neuestem bekannt ist, will der Kreditnehmer für den ich gebürgt habe, in Insolvenz gehen. (War ein Kredit für seine Firma). Klar ist, ich muss die Bürgschaft kündigen, wenn ich nicht selbst zahlen will und weil ich es mir auch nicht leisten könnte.
Doch, wie geht es richtig? Ein formloses Schreiben oder muss ich zu einem Anwalt gehen und der setzt mir ein Schreiben auf, um die Bürgschaft zu kündigen? Hafte ich nach der Kündigung trotzdem oder komme ich mit dem Schrecken und einem blauen Auge davon?